Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
von Dr. Ursula Zapletal, Kalchgrub 9, 4680 Haag am Hausruck, Tel: 0043-7732-3426, E-Mail:
u.zapletal@gmx.at.
1. Geltungsbereich
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von Dr. Ursula Zapletal, Kalchgrub 9, 4680 Haag
am Hausruck, (i.F. ua „wir“ bzw „uns“ genannt) gelten für die Bestellung (i.F „Auftrag“ genannt), sowie den
Verkauf und die Lieferung von sämtlichen Waren aus unserem Sortiment sowie für sonstige
Rechtsgeschäfte und werden diese AGB vom Kunden (i.F. ua „Sie“ bzw „Ihnen“ genannt) mit jedem
Auftrag anerkannt; die AGB können von uns jederzeit abgeändert werden und gelten in der zum Zeitpunkt
Ihres Auftrages aktuellen Fassung.
1.2. Zusätzlich sind diese AGB im Internet auf unserer Website jederzeit frei abrufbar und können von
Ihnen in wiedergabefähiger Form gespeichert und ausgedruckt werden.
1.3. Unseren AGB entgegenstehende, davon abweichende oder ergänzende Vorschriften des
Vertragspartners (Kunden) erkennen wir nicht an.
1.4. Kunde im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer iSd §
1 KSchG, soweit nicht ausdrücklich einzelne Klauseln ausschließlich für Unternehmer oder Verbraucher
gelten.
1.5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB oder des mit dem Vertragspartner geschlossenen
Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen
nicht.
1.6. Für Unternehmer gilt: Sind Ihnen diese AGB nicht mit dem Angebot zugegangen oder wurden sie Ihnen
nicht bei anderer Gegebenheit übergeben, so finden diese AGB gleichwohl Anwendung, wenn Sie diese aus
einer früheren Geschäftsverbindung kannten oder kennen mussten.
1.7. Für Unternehmer gilt: Ergeben sich Vertragslücken, so verpflichten sich die Vertragsteile, eine
Regelung zu treffen, die im wirtschaftlichen Ergebnis der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt;
sollte eine einvernehmliche Regelung nicht zustande kommen, gilt eine solche Bestimmung als vereinbart,
die der unwirksamen Bestimmung am ehesten entspricht.
2. Auftrag und Vertragsschluss
2.1. Unsere Angebote und Mitteilungen – auch auf Ihre Anfrage hin – sind in allen Bestandteilen
freibleibend und unverbindlich, wenn und insoweit sie nicht ausdrücklich als bindend für einen bestimmten
Zeitraum angegeben werden. Kostenvoranschläge sind in jeder Hinsicht unverbindlich, sofern von uns im
Kostenvoranschlag nicht ausdrücklich schriftlich die Verbindlichkeit des Kostenvoranschlages erklärt wird.
2.2. Die Warenpräsentation in unserem Online Shop stellt lediglich eine unverbindliche Aufforderung dar,
bei uns Ware zu bestellen. Alle Angebote und Aktionen in Werbemitteln und im Online-Shop gelten nur
solange der Vorrat reicht. Der jeweilige Online-Katalog verliert mit dem Erscheinen einer Neuausgabe
seine Gültigkeit. Irrtümer, Druck- und Satzfehler bleiben vorbehalten. Zu Angeboten gehörende
Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- oder Größenangaben, Muster, etc. sind
branchenübliche Näherungswerte. Abweichungen der gelieferten Markenartikel von der Bestellung
bleiben im Hinblick auf Material und Ausführung im Rahmen des technischen Fortschritts ausdrücklich
vorbehalten.
2.3. Wir schließen Verträge nur mit unbeschränkt geschäftsfähigen, natürlichen und juristischen Personen
ab, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Personen unter 18 Jahren dürfen unsere Waren nur mit
Zustimmung eines Elternteils oder Vormunds erwerben.
2.4. Sie sind verpflichtet, die im Online-Formular vorgesehenen Felder (bzw Angaben) vollständig und
wahrheitsgemäß auszufüllen (zu machen). Wir behalten uns das Recht vor, nach eigenem Ermessen den
Zugriff auf unsere Webseite zu verweigern oder ein Konto zu schließen.
2.5. Nach Abgabe Ihrer Bestellung im Online-Shop erhalten Sie eine automatisch erzeugte
Bestellbestätigung per E-Mail. In dieser Bestellbestätigung sind die Daten Ihrer Bestellung sowie diese AGB
noch einmal aufgeführt. Die automatisch erzeugte E-Mail-Bestellbestätigung stellt keine Annahme des
Angebots dar, sondern dokumentiert lediglich, dass die Bestellung bei uns eingegangen ist. Wir prüfen
anschließend die Verfügbarkeit der Ware.
2.6. Außerhalb des Online-Shops gilt: Mit dem Auftrag erklären Sie verbindlich Ihr Vertragsanbot. Unsere
etwaige Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme des Auftrages dar, sondern
dokumentiert lediglich, dass der Auftrag bei uns eingegangen ist. Wir prüfen anschließend die Verfügbarkeit.
Die Zugangsbestätigung stellt nur dann eine Annahmeerklärung dar, wenn wir dies ausdrücklich darin
bestätigen. Wir sind berechtigt, das in dem Auftrag liegende Vertragsangebot innerhalb von 2 Wochen
anzunehmen.
2.7. Uns steht es frei, Aufträge ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Wir behalten uns die Art der
Durchführung des Auftrags vor und nehmen den Auftrag erst durch gesonderte Auftragsbestätigung durch
E-Mail, spätestens jedoch durch die Lieferung der bestellten Ware an. Ein Vertrag kommt jedenfalls erst
mit der Annahme Ihres Auftrages durch uns zustande.
2.8. Für Unternehmer gilt: Wir können Ihren Auftrag nur annehmen, wenn wir selbst richtig und rechtzeitig
beliefert werden. Wir behalten uns vor, die versprochene Leistung im Falle ihrer Nichtverfügbarkeit nicht zu
erbringen; in diesem Fall werden wir Sie unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit benachrichtigen sowie
Ihnen bereits erbrachte Zahlungen unverzüglich rückerstatten.
3. Preise und Zahlungsbedingungen
3.1. Für Unternehmer gilt: Mangels besonderer Vereinbarung gelten sämtliche unserer Preise in EURO
exkl. USt. und sind sämtliche Zahlungen an uns ausschließlich in EURO zu leisten.
3.2. Die Preise verstehen sich ohne Frachtkosten, Aus- und Einfuhrabgaben, Durchführungsgebühren,
Zoll und Zollspesen, behördliche Kommissionsgebühren, und Nebenabgaben. Nicht in den Preisen
enthaltene Lieferungen und Leistungen werden Ihnen auf einer gesonderten Informationsseite mitgeteilt.
3.3. Ohne ausdrückliche gegenteilige Vereinbarung erfolgt der Versand unversichert; auf Ihre Rechnung
und Ihr Risiko.
3.4. Offensichtliche Irrtümer, insbesondere Irrtümer, die bereits in unserem Angebot sowie in den zum
Angebot gehörenden Unterlagen enthalten waren, berechtigen uns jederzeit nach unserer Wahl zur
Vertragsaufhebung oder zur angemessenen Änderung der vereinbarten Preise.
3.5. Wird in Teilen geliefert, so sind wir zur Legung von Teilrechnungen berechtigt.
3.6. Sofern keine besonderen Zahlungsbedingungen vereinbart wurden, sind unsere Rechnungen ab
Rechnungsdatum, jedenfalls aber mit Zugang der Rechnung fällig und mit einem Zahlungsziel von 14 Tagen
brutto ohne Abzug zahlbar. Die Fälligkeit tritt unabhängig davon ein, ob Sie Gelegenheit hatten, die Lieferung
zu kontrollieren oder ob Sie Mängel und Schäden an der Lieferung geltend machen. Zahlung mit Wechsel
oder Scheck gilt erst mit der gedeckten Einlösung als erfüllt.
3.7. Die Aufrechnung von Ihren Forderungen gegen unsere Forderungen ist nicht zulässig, es sei denn,
Ihre Forderungen stehen im rechtlichen Zusammenhang mit Ihrer gegenständlichen Verbindlichkeit, es
handelt sich um gerichtlich festgestellte oder von uns schriftlich anerkannte Forderungen. Wir oder mit
uns verbundene Unternehmen können hingegen Forderungen im Wege der Aufrechnung geltend machen.
3.8. Zahlungen können mit schuldbefreiender Wirkung nur an die in der Rechnung bezeichnete(n)
Zahlstelle(n) erfolgen; Zahlungen an Vertreter oder Zusteller befreien Sie nicht von Ihrer Zahlungspflicht.
Als Tag der Zahlung gilt der Tag des Eingangs der Zahlung auf unserem Konto.
3.9. Wir sind berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen Ihrerseits, Zahlungen zunächst auf Ihre
älteren Schulden anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so sind wir berechtigt, die
Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.
Eine abweichende Widmung der Zahlung durch Sie ist unwirksam.
3.10. Wir behalten uns das Recht vor, von Ihnen – auch noch vor Durchführung der Lieferung – Akontobzw Vorauszahlungen sowie Sicherstellung der Zahlung zu verlangen. Entstehen nach Vertragsabschluss
begründete Zweifel an Ihrer Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit oder werden uns solche bei
Vertragsabschluss vorhandene Umstände erst später bekannt, so sind wir berechtigt, entweder
Barzahlung oder Sicherheitsleistung vor Lieferung zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten
und von Ihnen Ersatz der Aufwendungen zu verlangen, sowie eingeräumte Zahlungsziele zu
widerrufen und alle kreditierten Forderungen sofort fällig zu stellen.
3.11. Kommen Sie in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, ohne Mahnung bei Verbrauchern Zinsen
in Höhe von 4%, sowie bei Unternehmern Zinsen in Höhe von 8% über dem Basiszinssatz zu
verlangen, sowie sofort alle anderen, noch nicht fälligen Rechnungen fällig und vorprozessuale Kosten,
insbesondere Mahnspesen und Rechtsanwaltskosten in Rechnung zu stellen und andere Ihnen
bestätigte Aufträge umgehend zu stornieren; daneben sind wir berechtigt, die Auflösung des Vertrages
ganz oder in Teilen zu begehren.
3.12. Skontonachlässe aus bereits bezahlten Teilrechnungen werden bei Zahlungsverzug mit
weiteren Teilrechnungen oder der Gesamtrechnung hinfällig. Vereinbarte Liefertermine werden
durch Ihren Zahlungsverzug gegenstandslos. Wir sind bei Zahlungsverzug berechtigt, die Übergabe
von Waren, gleich aus welchem Auftrag, an Sie bzw die weitere Fertigstellung der Waren von der
Vorauszahlung oder bankmäßigen Sicherstellung des vereinbarten Preises abhängig zu machen
oder gänzlich vom Vertrag zurückzutreten. Kommen Sie hinsichtlich des durch den
Eigentumsvorbehalt gesicherten Entgelts in Zahlungsverzug, so sind wir jederzeit berechtigt, uns in
den Besitz der Vorbehaltsware zu setzen, und zwar auch dann, wenn der Vertrag noch nicht
aufgelöst ist (Rücknahmerecht).
4. Lieferung
4.1. Für Unternehmer gilt: Enthält die Auftragsbestätigung keine Angaben, so gilt ab Werk-Lieferung
(ex works; entsprechend den Incoterms; d.h. unsere Betriebsstätte) als vereinbart. Auch wenn wir
vertraglich die Zulieferung der Ware übernehmen, bleibt Erfüllungsort unsere Betriebsstätte oder das
ausdrücklich in der Auftragsbestätigung benannte Auslieferungslager. Uns bleibt die Wahl der
Versandart auch für den Fall überlassen, dass der Transport der Ware vereinbarungsgemäß durch Sie
zu besorgen ist. Wir sind berechtigt, Teil- oder Vorlieferungen durchzuführen; diese sind von Ihnen
abzunehmen und zu bezahlen.
4.2. Mangels abweichender Vereinbarung beginnt die Lieferfrist mit dem spätesten der nachstehenden
Zeitpunkte:
4.2.1. Datum der Auftragsbestätigung
4.2.2. Datum, an dem Sie die vereinbarte Zahlung überwiesen haben
4.4. Wenn über Ihren Wunsch Änderungen in der Ausführung erforderlich sind, welche
Mehrlieferungen bedingen, so werden nicht nur diese Mehrkosten gesondert nach dem
tatsächlichen Material bzw Zeitaufwand verrechnet; es verlängert diese Mehrleistung entsprechend
die vereinbarte Liefer- bzw Fertigstellungsfrist.
4.4. Für Unternehmer gilt: Liefertermine und Lieferfristen werden unter der Voraussetzung normaler
Verhältnisse nach bestem Wissen vereinbart; sofern sie nicht ausdrücklich als fix bezeichnet und
vereinbart sind, gelten diese immer nur als annähernd bemessene Lieferzeit, wobei eine Über- oder
Unterschreitung der Liefertermine und Lieferfristen bis 14 Tage jedenfalls noch als rechtzeitig gilt. Die
Einhaltung der Liefertermine und Lieferfristen durch uns ist von der Einhaltung der allenfalls von Ihnen
vor Lieferung zu erfüllenden wie immer gearteten Pflichten und Bedingungen abhängig; andernfalls
sind wir zu einer entsprechenden Verschiebung der Liefertermine und Lieferfristen berechtigt, ohne
dadurch in Verzug zu geraten. Wird von Ihnen eine technische, kaufmännische oder terminliche
Änderung des Auftrages gewünscht, so sind wir zur einseitigen Bekanntgabe einer neuen Lieferfrist
oder eines neuen Liefertermins berechtigt.
4.5. Für Unternehmer gilt: Durch Vorkommnisse wie insbesondere Feuer und Naturkatastrophen
und/oder anderer Fälle höherer Gewalt, das Fehlen von Transportmitteln, Betriebsstörungen, Streiks,
Arbeitsbeschränkungen, Beschlagnahmen, Ausschuss wichtiger Arbeitsstücke usw bei uns,
Lieferverzug von Vorlieferanten, Verkehrsstörungen, von uns nicht zu vertretende Unfälle, verzögerte
Beförderung oder verspätete Anlieferung von Roh- und Bauteilen, nicht vorhergesehenen oder nicht
vorhersehbaren Schwierigkeiten bei der Grenzabfertigung und der Ein- oder Ausfuhrverzollung, wird
die Lieferfrist jeweils angemessen verlängert bzw der Liefertermin jeweils angemessen verschoben;
dies gilt auch dann, wenn diese Vorkommnisse bei einem der Vorlieferanten eingetreten sind. Wir
werden Sie vom Eintritt eines derartigen Umstandes unverzüglich verständigen und einen neuen
Liefertermin bzw eine neue Lieferfrist bekanntgeben.
4.6. Für Unternehmer gilt: Uns treffen in den in Punkt 4.5. genannten Fällen keine Verzugsfolgen; wir
sind berechtigt, bei Vorliegen derartiger Umstände ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten,
ohne dass Sie daraus irgendwelche Ansprüche abzuleiten befugt sind; Sie sind in den oben genannten
Fällen zum Rücktritt und zur Geltendmachung von Ansprüchen welcher Art auch immer nicht berechtigt.
Dauert einer der in Punkt 4.5. genannten Umstände länger als zwei Monate, so sind sowohl wir als
auch Sie berechtigt, durch einseitige schriftliche Erklärung den Vertrag aufzulösen; dieses Recht
besitzen Sie nicht (mehr), (i) wenn Sie die Unterbrechung zu vertreten haben oder (ii) wenn wir Sie
vom Wegfall des Hindernisses verständigt und die Lieferung innerhalb angemessener Frist
angekündigt haben.
4.7. Für Unternehmer gilt: Erwächst Ihnen aus einem von uns krass grob fahrlässig verschuldeten
Lieferverzug nachweislich ein Schaden, so besteht ein Anspruch auf Ersatz des Schadens in Höhe von
höchstens 5% vom Wert jenes Teils der Lieferung, der infolge des Lieferverzuges von Ihnen nicht
rechtzeitig oder nicht zweckentsprechend benützt werden kann. Weitergehende Ansprüche aufgrund
eines Lieferverzugs sind ausgeschlossen.
4.8. Für Unternehmer gilt: Sie sind verpflichtet, die Ware zum bestätigten Liefertermin bzw innerhalb
der bestätigten Lieferfrist abzunehmen. Die Geltendmachung von Ansprüchen wegen vertragswidriger
Lieferung oder der Umstand, dass Sie nicht in der Lage waren, die Lieferung zu prüfen, berechtigen
Sie nicht, die Abnahme zu verweigern oder zu verschieben. Bei Abrufaufträgen verpflichten Sie sich,
die Ware spätestens 14 Tage nach Fertigstellung zu übernehmen. Wir haben unsere Verpflichtung
erfüllt, wenn der Liefergegenstand zu Ihrer Verfügung steht, dh Ihnen die Lieferbereitschaft mitgeteilt
wird.
4.9. Für Unternehmer gilt: Befinden Sie sich in Annahmeverzug (insbesondere wegen
Nichtübernahme nach Meldung unserer Versandbereitschaft), so wird die Ware auf Ihre Kosten und
Gefahr entweder (i) bei uns oder bei einem Dritten eingelagert oder (ii) an Sie versendet. Erfolgt die
Einlagerung iSd lit (i) bei uns, so sind wir berechtigt, von Ihnen eine Gebühr zu verlangen, die jener
eines öffentlichen Lagerhauses entspricht; eine Haftung unsererseits für die Verschlechterung oder den
Untergang der bei uns gelagerten Ware trifft uns nur bei Vorsatz oder krass grober Fahrlässigkeit;
davon unberührt bleiben unsere Rechte iSd §§ 373 ff UGB. Im Falle des lit (ii) sind wir berechtigt, selbst
den Transport der Ware unter Einschluss einer Transportversicherung auf Ihre Kosten an Ihren
Wohnsitz zu veranlassen, wobei uns die Wahl der Versandart (LKW, Bahn, Schiff, Flugzeug etc)
überlassen bleibt. Nehmen Sie die Ware ganz oder teilweise nicht ab bzw kommen Sie in
Annahmeverzug, können wir (i) nach Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen vom Vertrag zurücktreten
und/oder (ii) Schadenersatz wegen Nichterfüllung begehren.
4.10. Die korrekte Angabe der Lieferadresse liegt in Ihrem Verantwortungsbereich. Bei
Nichtzustellbarkeit behalten wir uns vor, den dadurch entstandenen Schaden geltend zu machen.
4.11. Die Lieferung erfolgt grundsätzlich durch von uns ausgesuchte Paketdienste oder Speditionen.
Bei Versendung bestimmen wir Transportart und Transportweg.
4.12. Für Unternehmer gilt: Bei der Übernahme der Warensendung ist die Verpackung auf
Beschädigung zu kontrollieren und im berechtigten Schadensfall dem Frachtführer bzw Zusteller
schriftlich anzuzeigen bzw die Annahme unter Hinweis der Beschädigung zu verweigern.
Unvollständige Lieferungen oder Beschädigungen auf dem Transportweg haben Sie innerhalb
angemessener Frist beim zuständigen Postamt bzw Zustellunternehmen zu beanstanden und uns auf
Verlangen eine erstellte Niederschrift zu übermitteln.
4.13. Für Unternehmer gilt: Die Gefahr geht in allen Fällen auf Sie über, sobald die Sendung an die
den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung unser Lager
verlassen hat. Mit Eintritt des Annahmeverzuges geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und
des zufälligen Untergangs jedenfalls auf Sie über.
4.14. Für Unternehmer gilt: Äußerlich erkennbare Transportschäden sind sofort bei Empfang der
Ware zu rügen und deren Art und Umfang unverzüglich schriftlich uns mitzuteilen bzw noch vor Ort auf
dem Liefer- oder Frachtschein detailliert zu vermerken. Sie haben uns offene Mängel binnen 24
Stunden nach Erhalt der Ware bzw geheime Mängel innerhalb von 8 Tagen nach ihrer Entdeckung detailliert
schriftlich anzuzeigen und binnen 2 Wochen ab dem Tag der Anzeige nachzuweisen. Bei Versäumung der
Rügefrist stehen keine Gewährleistungs-, Irrtums-, und Schadenersatzansprüche (einschließlich eines
Schadenersatzanspruches für Mangelfolgeschäden) zu.
5. Widerrufs- bzw Rücktrittsrecht des Verbrauchers im Fernabsatz
Widerrufsbelehrung
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der
nicht der Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen haben bzw. hat.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns – Dr. Ursula Zapletal, Kalchgrub 9, 4680 Haag am Hausruck, Tel: 0043-7732-3426, E-Mail: u.zapletal@gmx.at mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der
Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie
können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts
vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben,
einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie
eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben),
unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über
Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe
Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde
ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte
berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis
Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der
frühere Zeitpunkt ist.
Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem
Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die
Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden.
Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.
Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen
zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang
mit ihnen zurückzuführen ist.
Ausschluss bzw. vorzeitiges Erlöschen des Widerrufsrechts
Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für
deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder
die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind.
Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig bei Verträgen zur Lieferung versiegelter Waren, die aus Gründen des
Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind, wenn ihre Versiegelung nach der
Lieferung entfernt wurde.
Allgemeine Hinweise
1. Bitte vermeiden Sie Beschädigungen und Verunreinigungen der Ware. Senden Sie die Ware bitte in Originalverpackung mit sämtlichem Zubehör und mit allen Verpackungsbestandteilen an uns zurück. Verwenden Sie ggf. eine schützende Umverpackung. Wenn Sie die Originalverpackung nicht mehr besitzen, sorgen
Sie bitte mit einer geeigneten Verpackung für einen ausreichenden Schutz vor Transportschäden.
2. Senden Sie die Ware bitte nicht unfrei an uns zurück.
3. Bitte beachten Sie, dass die vorgenannten Ziffern 1-2 nicht Voraussetzung für die wirksame Ausübung
des Widerrufsrechts sind.
6. Gewährleistung
6.1. Ihre Gewährleistungsansprüche richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Unabhängig von
Ihren gesetzlichen Gewährleistungsansprüchen sowie dem Widerrufsrecht bei Fernabsatzgeschäften sind
Rücknahme und Umtausch grundsätzlich nicht möglich.
6.2. Geringfügige Abweichungen in Format, Farbe, Material und Beschaffenheit der Ware von Abbildungen
sind manchmal unvermeidlich und begründen keinen Gewährleistungsanspruch.
6.3. Eine Gewährleistung kann nicht für solche Mängel übernommen werden, die auf unsachgemäße
Nutzung oder eine überdurchschnittliche Beanspruchung der Ware Ihrerseits zurückzuführen sind.
6.4. Für Unternehmer gilt: Wir leisten dafür Gewähr, dass die Lieferung der in der Auftragsbestätigung
festgelegten Qualität entspricht. Sofern im Vertrag keine weitergehenden Ansprüche schriftlich vereinbart
wurden, leisten wir nur Ihnen, nicht aber Dritten gegenüber bei Erfüllung der Zahlungsverpflichtungen für
unsere Leistungen Gewähr für Fehlerfreiheit in Werkstoff und Werkarbeit entsprechend dem Stand der
Technik zum Zeitpunkt der Inverkehrbringung der Erzeugnisse durch den Lieferanten. Haben Sie ein Muster
erhalten, so ist die Ware vereinbarungsgemäß, wenn sie dem Muster entspricht.
6.5. Für Unternehmer gilt: Abweichungen in Maß, Gewicht oder Qualität sind im Rahmen der vereinbarten
oder bestehenden Normen zulässig. Unsere Gewährleistungspflicht gilt nur für Mängel, die trotz Ihrer
Einhaltung der vorgesehenen (Einbau-)vorschriften auftreten; sie gilt insbesondere nicht für Mängel, die auf
ungeeigneter oder unsachgemäßer Verwendung, Überbeanspruchung, fehlerhafter oder nachlässiger
Behandlung, nicht autorisierter Nutzung bzw Änderung der Ware, und natürlichem Verschleiß beruhen; dies
gilt auch dann, wenn die Einbau- und sonstigen Vorschriften der Zulieferanten nicht erfüllt werden.
6.6. Für Unternehmer gilt: Voraussetzung für die Gewährleistungspflicht ist die Erfüllung der dem Käufer
obliegenden Vertragsverpflichtungen, insbesondere der vereinbarten Zahlungsbedingungen. Die
Gewährleistungsansprüche gegen uns stehen nur dem unmittelbaren Kunden zu und können nicht
abgetreten werden.
6.7. Für Unternehmer gilt: Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate, soweit nicht für einzelne
Liefergegenstände besondere Gewährleistungsfristen vereinbart sind; dies gilt auch für Liefer- und
Leistungsgegenstände, die mit einem Gebäude oder Grund und Boden fest verbunden sind. Eine
Mängelbehebung führt nicht zu einer Verlängerung der Gewährleistungsfrist. Die Gewährleistungsfrist
beginnt – sofern keine Abnahme vereinbart wurde – mit Lieferung ab Werk bzw mit der Versendung, sofern
diese durch uns erfolgt.
6.8. Für Unternehmer gilt: Äußerlich erkennbare Transportschäden sind sofort bei Empfang der Ware zu
rügen und deren Art und Umfang uns unverzüglich schriftlich mitzuteilen bzw noch vor Ort auf dem Lieferoder Frachtschein detailliert zu vermerken und von uns zur Bestätigung der Mängelrüge gegenzuzeichnen.
Sie haben uns offene Mängel binnen 48 Stunden nach Erhalt der Ware bzw geheime Mängel innerhalb von
8 Tagen nach ihrer Entdeckung detailliert schriftlich anzuzeigen und binnen 2 Wochen ab dem Tag der
Anzeige nachzuweisen. Bei Versäumung der Rügefrist stehen keine Gewährleistungs-, Irrtums-, und
Schadenersatzansprüche (einschließlich eines Schadenersatzanspruches für Mangelfolgeschäden) zu.
6.9. Für Unternehmer gilt: Ist eine rechtzeitige Mängelrüge erfolgt und die Vertragswidrigkeit der Ware von
Ihnen bewiesen, so sind wir berechtigt, innerhalb angemessener Frist die Vertragswidrigkeit durch
Ersatzlieferung (Austausch) zu beseitigen und können Sie nur Austausch durch uns verlangen. Wandlung
kommt dann nicht in Betracht, wenn es sich um einen geringfügigen Mangel im Sinne des Gesetzes handelt.
Ist der Austausch unmöglich oder mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden, so können Sie
Schadenersatz in Geld nur fordern, wenn uns selbst Vorsatz oder krass grobe Fahrlässigkeit trifft. Auch ein
Ersatz des Mangelfolgeschadens ist nur unter dieser Einschränkung zulässig. Andere Ansprüche –
insbesondere Schadenersatzansprüche – Ihrerseits wegen Mängel sind ausgeschlossen.
6.10. Für Unternehmer gilt: Sie sind nur mit unserer schriftlicher Genehmigung berechtigt, Ware
zurückzusenden; diese wird in allen Fällen mit höchstens 90% des effektiv bezahlten Entgelts
gutgeschrieben. Die anfallenden Transportkosten sowie das Transportrisiko haben Sie zu tragen.
6.11. Für Unternehmer gilt: Sie sind im Fall des Bestehens von Mängeln nicht zur gänzlichen oder
teilweisen Zurückbehaltung des Kaufpreises berechtigt.
6.12. Für Unternehmer gilt: Regressansprüche gemäß § 933b ABGB sind ausgeschlossen.
7. Schadenersatz
7.1. Wir haften auf Schadenersatz nur für vorsätzliches und grob fahrlässiges Verhalten sowie ohne
Rücksicht auf den Grad des Verschuldens für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers
oder der Gesundheit. Der Ersatz von Mangelfolgeschäden sowie der Ersatz von Schäden Dritter ist
ausgeschlossen.
7.2. Für Schäden die durch unsachgemäße Handhabung und missbräuchliche Verwendung der Ware
entstanden sind kann keine Haftung durch uns übernommen werden.
7.3. Für Unternehmer gilt: Wir haben Ihnen Schadenersatz für andere Schäden als Schäden an der
Person nur zu leisten, sofern uns aus den Umständen des Einzelfalles Vorsatz oder krass grobe
Fahrlässigkeit nachgewiesen wird.
7.4. Für Unternehmer gilt: Der Ersatz von Folgeschäden, von bloßen Vermögensschäden, von
entgangenem Gewinn, von Zinsverlusten, von mittelbaren Schäden wegen der Lieferung
vertragswidriger Ware, von Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen Sie, für Schäden wegen
Betriebsunterbrechung und Produktionsausfall ist jedenfalls ausgeschlossen. Der zwischen den
Parteien abgeschlossene Vertrag enthält keine Schutzpflichten zugunsten Dritter; dies gilt auch dann,
wenn vorherzusehen ist, dass ein Dritter Empfänger der Leistung ist oder dass ein Dritter mit den Waren
in Berührung kommt. Soweit wir oder die Erfüllungsgehilfen technische Auskünfte geben oder beratend
tätig werden und diese Auskünfte oder Beratung nicht zu dem von diesen geschuldeten, vertraglich
vereinbarten Leistungsumfang gehören, geschieht dies unentgeltlich und unter Ausschluss jeglicher
Haftung. Der Anspruch auf Schadenersatz erlischt jedenfalls mit der Be- oder Verarbeitung der
Lieferung oder deren Weiterverkauf.
7.5. Für Unternehmer gilt: Der Schadenersatz darf den Betrag nicht übersteigen, den wir als mögliche
Folge der Vertragsverletzung voraussehen hätten können. Etwaige Haftungs- oder Regressansprüche
einschließlich etwaiger Ansprüche aus Mangelfolgeschäden gegenüber uns sind darüber hinaus
betraglich mit 50% des im Rahmen des jeweiligen Auftrages mit uns vereinbarten bzw geleisteten
Entgelts beschränkt und verjähren binnen sechs Monaten ab dem Zeitpunkt der ersten
Kenntnisnahmemöglichkeit des Schadens und der Person des Ersatzpflichtigen.
7.6. Für Unternehmer gilt: Für den Fall, als die hier vereinbarten Beschränkungen unserer Haftung
gänzlich oder teilweise rechtsunwirksam sein sollten, ist unsere Haftung jedenfalls nach Inhalt und
Umfang in dem äußerst zulässigen Maß eingeschränkt.
8. Eigentumsvorbehalt
8.1. Alle Waren und Lieferungen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des vereinbarten Kaufpreises
und allfälliger Nebengebühren unser Eigentum.
8.2. Für Unternehmer gilt: Darüber hinaus behalten wir uns bis zur Bezahlung sämtlicher Ansprüche
und Nebenforderungen aus der Geschäftsverbindung das Eigentum an unseren Waren vor; dies auch,
falls diese konkreten Waren bezahlt wurden. Unser Eigentum bleibt auch dann bestehen, wenn der
Liefergegenstand mit anderen Ihrer Gegenstände oder denen eines Dritten verarbeitet oder sonst
umgewandelt wird. Lediglich für den Fall, dass auch ein Zulieferer verlängerten Eigentumsvorbehalt
rechtswirksam geltend gemacht hat, werden uns die betreffenden Lieferforderungen im Umfang seines
Eigentumsanteils an den verkauften Waren abgetreten.
8.3. Für Unternehmer gilt: Bei Zahlungsverzug oder Zahlungseinstellung Ihrerseits, Einleitung von
Insolvenzverfahren oder sonstiger Gefährdung der Befriedigung, sind Sie verpflichtet, die
Vorbehaltsware für jeden Dritten durch Beschilderung oder in sonstiger Weise als unser Eigentum
kenntlich zu machen. Unabhängig davon sind durch uns Bevollmächtigte jederzeit berechtigt, bei Ihnen
entsprechende Feststellungen zur Wahrung unserer Rechte vorzunehmen und alle dafür erforderlichen
Unterlagen vorgelegt zu erhalten. Die Vorbehaltsware ist sodann fracht- und spesenfrei auf unser
Verlangen an uns herauszugeben, wobei wir aufgrund einer hiermit von Ihnen unwiderruflich erteilten
Einwilligung zur Wegnahme befugt sind, sowie wir in diesem Falle auch berechtigt, aber nicht
verpflichtet sind, nach unserer Wahl die Ware im Wege der Versteigerung oder freihändig zu verkaufen
und den Erlös auf den Nettokaufpreis zu verrechnen.
8.4. Für Unternehmer gilt: Sie tragen die Gefahr für die von uns gelieferte Ware; Sie sind verpflichtet,
die Ware sorgfältig zu verwahren und ausreichend gegen Verlust, Diebstahl, Feuer usw zu versichern.
Sie haben uns die Forderung aus dem Versicherungsvertrag abzutreten, und zwar einen erstrangigen
Teilbetrag in Höhe des Kaufpreises der von uns unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware, und den
Versicherer davon zu verständigen; das Gleiche gilt, wenn die Versicherung den gesamten Schaden
nicht in voller Höhe deckt, so dass wir in einem solchen Falle nicht auf eine anteilige Entschädigung
verwiesen werden können.
8.5. Für Unternehmer gilt: Verpfändungen oder Sicherheitsübereignung der unter
Eigentumsvorbehalt stehenden Ware durch Sie an Dritte sind ausgeschlossen. Bei Pfändung oder
sonstiger Inanspruchnahme durch Dritte sind Sie verpflichtet, auf unser Eigentumsrecht hinzuweisen,
unser Eigentumsrecht geltend zu machen und uns unverzüglich, spätestens innerhalb von 24 Stunden
zu verständigen; diese Geltendmachung erfolgt jedenfalls auf Ihre Kosten.
9. Immaterialgüterrechte
9.1. Die von uns betriebene Webseite sowie deren gesamter Inhalt, insbesondere Texte, Fotos, Bilder,
Grafiken, Drucke, Textildesigns, Filme, Präsentationen, Geräusche, Illustrationen und etwaige Software
sowie alle Marken- und/oder Geschmacksmuster sind durch gewerbliche Schutzrechte, insbesondere
Urheberrechte, Namens- und Bildrechte, Marken und/oder eingetragene bzw nicht eingetragene
Geschmacksmusterrechte gegen unberechtigte Nutzung geschützt.
9.2. Alle Nachrichten, Grafiken und das Design unserer Webseite dienen ausschließlich der
persönlichen Information unserer Kunden. Die Nutzung erfolgt auf eigenes Risiko. Die Reproduktion,
das Kopieren und der Ausdruck der gesamten Webseite sind nur zum Zweck einer Eines Auftrages bei
der uns als Betreiber des virtuellen Shops erlaubt. Jede Nutzung außerhalb des Aussuchens und des
Kaufs einer Ware bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung unsererseits oder, wenn die
jeweiligen Rechte nicht bei uns liegen, von Seiten des Rechteinhabers. Jede darüber hinausgehende
Bearbeitung, Vervielfältigung, Verbreitung und/oder öffentliche Wiedergabe überschreitet die übliche
Nutzung und stellt einen Verstoß gegen das Urheberrecht dar.
10. Datenschutz
Hinweise zum Datenschutz finden Sie in unserer separaten Datenschutzerklärung, welche nicht
Vertragsbestandteil ist, sondern die Info-Pflichten der DSGVO erfüllt.
11. Anwendbares Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand
Für sämtliche Rechtsgeschäfte gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes.
Erfüllungsort ist der Unternehmenssitz in 4680 Haag am Hausruck. Gerichtsstand ist – soweit
gesetzlich zulässig – Grieskirchen.